Rechtswidrige Durchsuchung

Die Polizei hat Sie durchsucht und dabei Beweismittel gefunden. Nun sind Sie bestimmt nervös und ratlos. Auf der anderen Seite fragt sich Ihr Anwalt, ob die Beweismittel verwertet werden dürfen. Denn nur weil die Polizei Beweise gefunden hat, bedeutet das nicht zugleich, dass diese Beweise auch verwertet werden dürfen.

Vielleicht haben Sie sogar ein Geständnis abgegeben, weil die Polizei Beweise gefunden hat. Auch hier fragt sich Ihr Anwalt, ob das Geständnis verwertet werden darf.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine Wohnung durchsucht wird und eine Person ein Geständnis abgibt, aber weder die Beweismittel noch das Geständnis vor Gericht verwendet werden dürfen. Denn die Durchsuchung ist rechtlich komplex. Auch Polizei und sogar die Staatsanwaltschaft können Fehler machen. Daher sollten mehrere Juristen eine Durchsuchung prüfen.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, da es keinen ausreichenden Grund gab.

Darüber hinaus wurde das Geständnis als nicht verwertbar erachtet, da es unmittelbar mit den sichergestellten Drogen zusammenhängt.

Das Recht der Durchsuchung ist komplex, weil die Suche nach der Wahrheit mit dem Recht auf Freiheit kollidiert. Deshalb sollten mehrere Juristen eine Durchsuchung prüfen.

Urteil

Das Landgericht verurteile den Täter zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der Verteidiger legte Revision ein und berief sich auf eine rechtswidrige Durchsuchung.

Schwerwiegender Verstoß

Der Bundesgerichtshof hielt das für einen schwerwiegenden Verstoß. Die Beweise durften nicht verwertet werden.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind ebenfalls mit der Komplexität einer rechtmäßigen Durchsuchung konfrontiert. Die Polizisten wollen alles richtig machen. Daher sprechen sie sich im Zweifel auch mit der Staatsanwaltschaft ab.

Außerdem ist die rechtswidrige Durchsuchung dem Landgericht nicht aufgefallen. Das zeigt nochmals die schwierige rechtliche Situation. Bei einer Durchsuchung sollten mehrere Juristen prüfen. Nur so kann die Verletzung von Rechten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gerechtigkeit durch Wahrheit gewahrt werden.

Die Durchsuchung ist tatsächlich eine Sache für den Einzelfall. Es ist wichtig, die Gesetze einzuhalten. Denn sie schützen die Freiheit. Um die Freiheit zu garantieren, werden die gefundenen Beweise unverwertbar.

Auf der anderen Seite soll die Gerechtigkeit durch Wahrheit nicht zu kurz kommen, sodass kleine Fehler nicht den ganzen Strafprozess lahmlegen sollen und Täter ohne weiteres entkommen.

Das Gesetz versucht diesen Spagat zu meistern. So kommt es vor, dass Strafen nicht verhängt werden als auch dass in die Privatsphäre und Intimsphäre grundlos eingegriffen wird.

Haftbefehl ohne Grund

Ist Ihr Freund oder Angehöriger in Haft. Rufen Sie Ihren Anwalt an, der dann eine Besuchserlaubnis bekommt. Denn die Haft könnte unbegründet sein.

Je schneller Sie handeln, desto eher helfen Sie. Die suche nach einem Anwalt sind für Menschen in Haft möglich, aber erschwert.

Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)

Strafandrohung ist kein Grund

Eine hohe Strafe begründet keine Fluchtgefahr. Das alleine könne nicht reichen.

Es ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände notwendig.

Gesamtwürdigung

Alle Umstände des Einzelfalls sind zu würdigen. Ob eine Fluchtgefahr vorliegt, könne nur im Einzelfall entschieden werden. Das Landgericht könne nicht pauschal nach Höhe der Strafe auf eine Fluchtgefahr schließen. Ein solches Schema ist abzulehnen. Nicht jeder Mensch flieht pauschal ab einer bestimmten Straferwartung.

Faktoren der Fluchtgefahr

  • Persönlichkeit,
  • persönlichen Verhältnisse,
  • das Vorleben des Beschuldigten,
  • die Art und Schwere der ihm vorgeworfenen Tat,
  • das Verhalten des Beschuldigten im bisherigen Ermittlungsverfahren wie auch in früheren Strafverfahren,
  • drohende negative finanzielle oder soziale Folgen der vorgeworfenen Tat,
  • allgemeine kriminalistische Erfahrungen,
  • die Natur des verfahrensgegenständlichen Tatvorwurfs, soweit diese Rückschlüsse auf das Verhalten des Beschuldigten nahelegt – etwa bei Taten mit regelmäßigen Auslandskontakten oder in Fällen organisierter Kriminalität – zu berücksichtigen.

Haftgründe prüfen

Nicht jeder Haftbefehl ist rechtmäßig. Gerade die Haftgründe sind komplex, sodass auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte falschliegen können. Deshalb sollten mehrere Instanzen die Gründe überprüfen.

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