Übersicht
Beschuldigt
- Strafbefehl
- Vorladung
-Durchsuchung
- Haft
Verletzt
- Klage
- Privatklage
- Nebenklage
- Adhäsion
Kontakt
Ich verteidige
Ihr Recht
Das Strafrecht hat viele Facetten. Sie können beschuldigt sein, aber auch verletzt. Jeder kann damit in Berührung kommen. Das ist dann meistens ein Schock. Denn viele sind sich ihrer Rechte nicht bewusst und sind erst mal ratlos und überfordert.
Ihr Anspruch
Als Rechtsanwalt möchte ich Ihre Rechte verteidigen. Sie sollen Ihre Rechte kennen und selbst entscheiden können.
Schauen Sie sich auf der Seite um. Es gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten.
Beschuldigt
Keine Aussage ohne Anwalt
Werden Sie beschuldigt, haben Sie ein Recht auf ein faires Verfahren. Sie gelten als unschuldig, bis ein Gericht das Gegenteil entscheidet.
Schutz Ihrer Rechte
Das Strafrecht hat zwei Seiten. Gerechtigkeit und Wahrheit. Für die Gerechtigkeit braucht es die Wahrheit, aber nicht Wahrheit um jeden Preis. Ihre Privat- und Intimsphäre sind geschützt.
Strafbefehl
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, dann haben Sie nur zwei Wochen Zeit dagegen Einspruch einzulegen.
In dem Strafbefehl werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Gleichzeitig werden Sie auch bestraft. Die Strafe wird sogar rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.
Das erspart den Behörden Aufwand, aber Sie kommen mit Ihrer Anhörung zu kurz. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Prüfung der Sachlage helfen.
Vorladung
Sie haben eine Vorladung durch die Polizei erhalten. Dann werden Sie einer Straftat beschuldigt. Sie sollten zunächst von Ihrem Recht zum Schweigen Gebrauch machen. Am Anfang gilt Schweigen ist Gold. Denn wie können Sie sich zu etwas äußern, wenn Sie nicht wissen, was genau Ihnen vorgeworfen wird.
Wenn Sie schweigen, entsteht kein Nachteil. Nach Kenntnis der Akte können Sie über weitere Schritte nachdenken.
Zunächst sollten Sie sich Kenntnis über den Inhalt der Akten verschaffen. Das können Sie auch ohne Verteidiger. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an.
Durchsuchung
Bei der Durchsuchung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Ihr Anwalt darf auch dabei sein. Wird das untersagt, dann lassen Sie das in das Protokoll der Durchsuchung aufnehmen. Beachten Sie, dass formlose Gespräche auch gegen Sie verwertet werden dürfen.
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses geben und auch ein Verzeichnis über sichergestellte Gegenstände.
War die Durchsuchung rechtswidrig, kann ein Verbot der Verwertung der sichergestellten Beweismittel bestehen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Fanden Sie die Durchsuchung ungerecht. Dann können Sie dagegen Beschwerde einlegen lassen.
Beitrag: Rechtswidrige Durchsuchung
Haft
Ist Ihr Freund oder Angehöriger in Untersuchungshaft, können Sie ihm einen Anwalt empfehlen. Sie können einen Besuchsauftrag erteilen. Damit kann der Anwalt den Inhaftierten besuchen und ihn anschließend verteidigen.
Das ist sogar von Vorteil. In der Praxis sind Inhaftierte oft mit der Suche nach einem geeigneten Verteidiger mehr oder weniger allein gelassen und ratlos.
Beitrag: Haft ohne Grund
Verletzt
Geschädigt
Sie sind wichtig
Waren Sie von einer Tat betroffen, dann ist das ein ungutes und gemischtes Gefühl. Es ist normal, von der Sache Abstand zu nehmen. Genauso ist es normal, wenn Sie nach einer gerechten Strafe verlangen. Wie Sie damit umgehen, hängt auch von Ihrem individuellen Charakter ab. Jedenfalls sollte Sie es verarbeiten, und zwar auf Ihre Weise. Es geht um Sie. Sie sind wichtig.
Nehmen Sie Einfluss
Sie haben viele Möglichkeiten, den Strafprozess mitzugestalten. Selbst wenn Sie nur dabei sind und den Prozess aufmerksam beobachten, haben Sie einen Einfluss. Denn alle, die beobachtet werden, handeln in der Regel anders. So sieht es die allgemeine Verhaltenspsychologie.
Mittel und Wege
Die Staatsanwaltschaft muss jede Tat verfolgen. Wenn sie es nicht tut, können Sie eine Anklage erzwingen lassen oder Privatklage erheben. Als Nebenkläger können Sie sogar Einfluss auf den Prozess nehmen.
Anzeige
und
Klage
Ich erstatte Strafanzeige. So beginnt Ihr Text, wenn Sie der Meinung sind, dass Anlass zur Ermittlung einer Straftat besteht. Dazu müssen Sie auch nicht selbst Verletzter sein. Jeder kann Strafanzeige erstatten. Manche Straftaten bedürfen zusätzlich eines Strafantrags des Verletzten wie die Beleidigung und der Hausfriedensbruch, aber auch bei einer Körperverletzung kann ein Strafantrag nötig sein.
Stellen Sie Anzeige oder Antrag bei der Polizei, Behörde, Gerichte oder bei der Staatsanwaltschaft und lassen Sie sich eine Bestätigung geben.
Wird das Verfahren eingestellt, können Sie beim Vorgesetzten Beschwerde (Einstellungsbeschwerde) einlegen. Weiterhin können Sie auch ein Klageerzwingungsantrag einlegen.
Privatklage
Sind nur Ihre privaten Streitigkeiten betroffen, so kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse verneint und Sie sodann auf den Privatklageweg verweist.
Nun liegt es an Ihnen, die Rolle des Staatsanwalts zu übernehmen und anzuklagen.
Zunächst muss ein Sühneversuch beim Schiedsamt vorausgehen. Anschließend wird die Anklage erhoben.
Als Privatkläger haben Sie ein Kostenrisiko. Sie tragen die Kosten des Verfahrens im Falle eines Freispruchs. Jedenfalls können Sie auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Nebenklage
In einem Strafverfahren sind Sie üblicherweise lediglich Zeuge. Als Nebenkläger können Sie das Verfahren kritisch begleiten. Damit haben Sie auch Kontrolle über das Verfahren.
Sie erlangen auch besondere Rechte wie die Informationsrechte, Akteneinsicht, Recht auf Beistand und psychosoziale Prozessbegleitung.
Besonders ist jedoch die Begleitung des ganzen Strafverfahrens. Sie werden damit Teil des Verfahrens, sodass Sie Einfluss und Kritik üben können. Sie können sogar Rechtsmittel der Beschwerde, Berufung und Revision einlegen.
Adhäsion
Das ist ein besonderes Verfahren vor den Strafgerichten. Es ermöglicht Ihnen zugleich bspw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das erspart Ihnen einen weiteren Prozess und Sie müssen die Gerichtskosten vor dem Zivilprozess nicht vorschießen.
Ein häufig vorkommender Fall ist die Körperverletzung. Eine Anzeige mit Nebenklage führt zur Bestrafung des Täters. Eine Adhäsion führt zugleich zur Zahlung von Schmerzensgeld an Sie persönlich.
Rechtswidrige Durchsuchung
Die Polizei hat Sie durchsucht und dabei Beweismittel gefunden. Nun sind Sie bestimmt nervös und ratlos. Auf der anderen Seite fragt sich Ihr Anwalt, ob die Beweismittel verwertet werden dürfen. Denn nur weil die Polizei Beweise gefunden hat, bedeutet das nicht zugleich, dass diese Beweise auch verwertet werden dürfen.
Vielleicht haben Sie sogar ein Geständnis abgegeben, weil die Polizei Beweise gefunden hat. Auch hier fragt sich Ihr Anwalt, ob das Geständnis verwertet werden darf.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine Wohnung durchsucht wird und eine Person ein Geständnis abgibt, aber weder die Beweismittel noch das Geständnis vor Gericht verwendet werden dürfen. Denn die Durchsuchung ist rechtlich komplex. Auch Polizei und sogar die Staatsanwaltschaft können Fehler machen. Daher sollten mehrere Juristen eine Durchsuchung prüfen.
Polizei in die Wohnung gelassen
Eine Person hat die Polizei in seine Wohnung gelassen, um im Flur den Polizeieinsatz zu besprechen. Das nutzte die Polizei, um die Wohnung zu durchsuchen. Dabei fand die Polizei ca. 4 kg eines Gemisches aus Kokain und ca. 2 kg Cannabis, was die Polizei sicherstellte. Anschließend gestand der Beschuldigte die Tat.
Rechtswidrige Durchsuchung
Um eine Wohnung zu durchsuchen, bedarf es Gründe und grundsätzlich eines Richtervorbehalts. Ohne diese Anforderungen ist die Durchsuchung rechtswidrig. Das schützt Ihre Privatsphäre vor Eingriffen.
Jedenfalls kann jeder selbst entscheiden. So können Sie die Polizei hineinlassen, wenn Sie wollen. Das gilt auch nur, soweit Sie es wollen. In diesem Fall wollte der Beschuldigte nur im Flur etwas besprechen. Das ist keine Einwilligung in eine Durchsuchung. Die Polizei nutzte nur die Gelegenheit, und zwar ohne den Beschuldigten über die Freiwilligkeit der Durchsuchung zu belehren.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, da es keinen ausreichenden Grund gab.
Darüber hinaus wurde das Geständnis als nicht verwertbar erachtet, da es unmittelbar mit den sichergestellten Drogen zusammenhängt.
Das Recht der Durchsuchung ist komplex, weil die Suche nach der Wahrheit mit dem Recht auf Freiheit kollidiert. Deshalb sollten mehrere Juristen eine Durchsuchung prüfen.
Richtervorbehalt missachtet
Die Wohnung ist Ihre Privatsphäre. Grundrechtlich ist sie unverletzlich. Deshalb darf in der Regel nur durchsucht werden, wenn ein Richter betraut wird.
Durchsuchung ohne Richtervorbehalt
In einem Fall aus 2020 hatte die Polizei nur einen Haftbefehl. Die Polizei klingelte, der Beschuldigte zeigte sich und wollte mitkommen. Die Polizei nahm einen starken Cannabisgeruch wahr. Deshalb wollten Sie die Wohnung durchsuchen. Sie gingen hinein und fanden tatsächlich 1,5 kg Cannabis und im Garten Cannabispflanzen, aber ließen alles in der Wohnung bzw. im Garten.
Dann riefen die Polizisten die Kriminalpolizei und auch die Staatsanwaltschaft wurde verständigt. Ohne Antrag beim Richter ließ der Staatsanwalt die Wohnung durchsuchen und die Polizisten stellten die Beweise sicher.
Urteil
Das Landgericht verurteile den Täter zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren.
Der Verteidiger legte Revision ein und berief sich auf eine rechtswidrige Durchsuchung.
Schwerwiegender Verstoß
Der Bundesgerichtshof hielt das für einen schwerwiegenden Verstoß. Die Beweise durften nicht verwertet werden.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind ebenfalls mit der Komplexität einer rechtmäßigen Durchsuchung konfrontiert. Die Polizisten wollen alles richtig machen. Daher sprechen sie sich im Zweifel auch mit der Staatsanwaltschaft ab.
Außerdem ist die rechtswidrige Durchsuchung dem Landgericht nicht aufgefallen. Das zeigt nochmals die schwierige rechtliche Situation. Bei einer Durchsuchung sollten mehrere Juristen prüfen. Nur so kann die Verletzung von Rechten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gerechtigkeit durch Wahrheit gewahrt werden.
Abwägung Wahrheit und Privatsphäre
Diese Box soll eine Übersicht für die Verwertungsverbote schaffen. Auch wenn die Abwägung aller Umstände des Einzelfalls bedarf, kann hiermit eine Selbsteinschätzung der Lage erfolgen.
Richtervorbehalt
Verwertungsverbot:
- Willkürliche, systematische oder bewusste Missachtung
- Warten bis Gefahr in Verzug eintritt
- Richtervorbehalt vergessen
Kein Verwertungsverbot:
- Ungeschickte Einholung des Richtervorbehalts
Bereitschaftsdienst
Verwertungsverbot:
- Richter nicht erreichbar, weil zwischen 6 und 21 Uhr war kein Bereitschaftsdienst eingerichtet war
Zeugen während Durchsuchung
Verwertungsverbot:
- Bewusst oder willkürlich keine Zeugen hinzu geholt
Falscher Vorwand
Verwertungsverbot:
- Die Durchsuchung erfolgt nach § 103 StPO, obwohl eine Beschuldigung vorliegt. Hierbei kann eine Täuschung vorliegen.
Formelle Fehler
Kein Verwertungsverbot:
- Formelle Fehler sind in der Regel unbeachtlich. Es gilt der hypothetische Ersatzeingriff, wonach die Einhaltung rechtmäßig gewesen wäre.
Hypothetischer Ersatzeingriff
Durchsuchung nach § 163b StPO und § 102 StPO
Die Polizei wollte die Identität einer Person im Auto feststellen. Die Person rannte jedoch weg und schloss das Auto ab.
Die Polizei schlug die Scheibe ein. Im Auto fanden Sie einen Rucksack und auch eine verschlossene Geldkassette. Im Rucksack waren Briefe mit der Identität zu finden. Dennoch brach die Polizei auch die Geldkassette auf.
Durchsuchung des Autos
Die Durchsuchung des Autos war von 163b StPO gedeckt. Sobald die Polizei die Identität feststellt hatte, endete auch der Eingriff in die Freiheit.
Durchsuchung der Geldkassette
Die Durchsuchung der Geldkassette erfordert den Richtervorbehalt, weil nun §§ 102, 105 StPO galt. Das hat die Polizei jedoch nicht eingeholt.
Abwägung
Nun ist eine Abwägung erforderlich. Auf der einen Seite die Suche nach der Wahrheit und auf der anderen Seite die Freiheitsrechte.
Das Gericht entschied:
Der Richter hätte in diesem Fall die Durchsuchung höchstwahrscheinlich angeordnet. Denn es lagen tatsächliche Anhaltspunkte vor, wie die Vorstrafen, der Ort, die am selben Tag erfolgte Entlassung aus der JVA und das Wegrennen vor der Polizei.
Die Durchsuchung ist tatsächlich eine Sache für den Einzelfall. Es ist wichtig, die Gesetze einzuhalten. Denn sie schützen die Freiheit. Um die Freiheit zu garantieren, werden die gefundenen Beweise unverwertbar.
Auf der anderen Seite soll die Gerechtigkeit durch Wahrheit nicht zu kurz kommen, sodass kleine Fehler nicht den ganzen Strafprozess lahmlegen sollen und Täter ohne weiteres entkommen.
Das Gesetz versucht diesen Spagat zu meistern. So kommt es vor, dass Strafen nicht verhängt werden als auch dass in die Privatsphäre und Intimsphäre grundlos eingegriffen wird.
Haftbefehl ohne Grund
Ist Ihr Freund oder Angehöriger in Haft. Rufen Sie Ihren Anwalt an, der dann eine Besuchserlaubnis bekommt. Denn die Haft könnte unbegründet sein.
Je schneller Sie handeln, desto eher helfen Sie. Die suche nach einem Anwalt sind für Menschen in Haft möglich, aber erschwert.
Beschwerde des Verteidigers
Das Landgericht wollte einen Haftbefehl ohne Grund. Zunächst wollte der Verteidiger nur eine mündliche Haftprüfung. Doch dann bekam er Akteneinsicht und legte sofort Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Das Oberlandesgericht in Celle hat im September 2023 den Haftbefehl aufgehoben.
Gericht wollte Haft wegen hoher Strafandrohung
Eigentlich ist die Staatsanwaltschaft für den Antrag zuständig. Dann entscheidet das Gericht. Die Staatsanwaltschaft entschied sich nur für eine Anklage. Das Landgericht hingegen regte bei der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, eine Durchsuchung und auch eine Änderung der Klageschrift an. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, beantragte es mündlich und das Gericht gab dem so statt.
Der Verteidiger legte Beschwerde ein, was das Landgericht abwies. Das war zunächst abzusehen, weil es auf Anreiz des Landgerichts geschah. Der Verteidiger beschwerte sich beim Oberlandesgericht.
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Strafandrohung ist kein Grund
Eine hohe Strafe begründet keine Fluchtgefahr. Das alleine könne nicht reichen.
Es ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände notwendig.
Gesamtwürdigung
Alle Umstände des Einzelfalls sind zu würdigen. Ob eine Fluchtgefahr vorliegt, könne nur im Einzelfall entschieden werden. Das Landgericht könne nicht pauschal nach Höhe der Strafe auf eine Fluchtgefahr schließen. Ein solches Schema ist abzulehnen. Nicht jeder Mensch flieht pauschal ab einer bestimmten Straferwartung.
Faktoren der Fluchtgefahr
- Persönlichkeit,
- persönlichen Verhältnisse,
- das Vorleben des Beschuldigten,
- die Art und Schwere der ihm vorgeworfenen Tat,
- das Verhalten des Beschuldigten im bisherigen Ermittlungsverfahren wie auch in früheren Strafverfahren,
- drohende negative finanzielle oder soziale Folgen der vorgeworfenen Tat,
- allgemeine kriminalistische Erfahrungen,
- die Natur des verfahrensgegenständlichen Tatvorwurfs, soweit diese Rückschlüsse auf das Verhalten des Beschuldigten nahelegt – etwa bei Taten mit regelmäßigen Auslandskontakten oder in Fällen organisierter Kriminalität – zu berücksichtigen.
Haftgründe prüfen
Nicht jeder Haftbefehl ist rechtmäßig. Gerade die Haftgründe sind komplex, sodass auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte falschliegen können. Deshalb sollten mehrere Instanzen die Gründe überprüfen.
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